Warum Aufzüge geprüft werden müssen
Aufzugsanlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung. Geprüft wird nicht vom Wartungsbetrieb, sondern von einer zugelassenen Überwachungsstelle, also zum Beispiel TÜV oder DEKRA. Verantwortlich dafür, dass die Prüfung stattfindet und die Anlage dazu bereit ist, bleibt der Betreiber.
Worauf die Prüfung schaut
- Sicherheitseinrichtungen und Fangvorrichtung
- Türen, Verriegelungen und Schließkanten
- Antrieb, Bremse und Tragmittel
- Steuerung und Notrufsystem
- Zustand von Schacht, Triebwerksraum und Zugängen
- Prüfbuch und vorhandene Unterlagen
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Wobei die Immolift UG unterstützt
Wir stimmen den Termin mit der Prüfstelle ab und bereiten die Anlage darauf vor. Werden Mängel festgestellt, ordnen wir sie ein und sagen Ihnen, was tatsächlich getan werden muss und was warten kann. Die Instandsetzung führen wir anschließend selbst aus, sodass Sie für die Nachprüfung keine zweite Firma koordinieren müssen.
Welche Fristen gelten
Die Intervalle ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Üblich ist ein Wechsel aus Haupt- und Zwischenprüfung. Welche Fristen für Ihre Anlage gelten, hängt von Bauart, Alter und Nutzung ab.
Steht bei Ihrer Anlage eine Prüfung an? Die Immolift UG übernimmt die Abstimmung mit der Prüfstelle und bereitet die Anlage vor.
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